Was sind Presseportale?
Ein freies Presseportal ist eine Internetplattform, in dem man gratis seine eigenen produktbezogenen Presseberichte veröffentlichen kann.
Einige Presseportale haben ihren eigenen Presseverteiler. (Verteilung von aktuellen Presseinformationen an Zeitungen, Radio und TV).
Dadurch wird der eingestellte Pressebericht multipliziert, ohne Gefahr von „Duplicate Content“ zu laufen. (Pressedienste mit Presseverteiler sind allerdings meistens kostenpflichtig).
Im Gegensatz zu Artikeln in Artikelverzeichnissen darf man in Presseartikeln ausdrücklich das eigene Unternehmen und seine Produkte bzw. Dienstleistungen nennen.
(Damit Interessenten Sie kontaktieren können, werden am Ende einer Pressenachricht auch Ihre Unternehmensdaten hinterlassen.)
Freie Entfaltung beim Text mit Einschränkungen!
Es bleibt dem Autor überlassen, welche Details er in seinem Pressebericht mit einbringen möchte. Jeder kann über seine eigenen Gedanken und Meinungen schreiben, sofern es vom jeweiligen Betreiber genehmigt wird.
Sie sind selbst verantwortlich für die Inhalte Ihrer Pressemeldung und müssen versichern, dass die Urheberrechte Dritter nicht verletzt werden.
Jede Pressemeldung muss zunächst vor der Presseredaktion des jeweiligen Portals bestehen. Dann erst wird Ihre Pressemeldung freigeschaltet.
Schon kleine Formfehler, oder eine rein werbliche Ausrichtung der Pressenachricht können zu einer Ablehnung führen.
Daher achten Sie darauf, dass Ihre eingereichte Pressemeldung:
- Ein Ereignis, ein Produkt oder eine Dienstleistung als Thema hat,
- die Sprache einen journalistischen Stil aufweist,
- eine aussagekräftige Schlagzeile beinhaltet, die die Aufmerksamkeit der Leser weckt,
- eine kurze Zusammenfassung (Abstract) hat,
- nach einem Leitfaden geschrieben wird (das Wichtigste kommt zuerst, dann erst folgen die detaillierten Ausführungen zum Schlagzeilenthema). Schweifen Sie nicht zu sehr in andere Themengebiete ab. Der rote Faden sollte durchgängig erkennbar sein.
Eigene Werbung!
Ein Presseartikel darf Werbung beinhalten, sollte aber vor allem informativ sein und dem Leser einen Mehrwert bieten. Eine direkte Anrede an den Leser ist jedoch in Presseportalen, genau wie in Artikelverzeichnissen, nicht erlaubt. Die Pressemeldungen müssen in der dritten Person geschrieben werden. Sätze, wie "Wir bieten Ihnen..." können dazu führen, dass Ihr gesamter Pressebericht abgelehnt wird.
Allgemein sind die Ansprüche der Presseportale sehr hoch und die Regeln werden streng befolgt (Pressekodex). So kommt es häufig vor, dass Presseberichte nicht angenommen werden.
Begrenzte Presseartikel!
Die jeweilige Textlänge sollte aus ca. 1000 Zeichen bestehen, um in Anbetracht eines Top-Rankings bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. (Ist die Pressemeldung zu lang und zu ausführlich, wird sie eventuell von der Redaktion am Ende gekürzt).
Qualitativ hochwertige Verweise!
Presseportale bieten eine gute Möglichkeit, das Suchmaschinen-Ranking Ihrer eigenen Webseite zu verbessern, da Presseberichte direkt auf Ihre persönliche Webseite verweisen:
- Innerhalb der Pressemeldung darf man zwei oder mehr Verweise zur eigenen Seite einfügen und erhält meistens auch eine eigene Unterseite für seinen Pressebericht im Portal (Steigerung der Linkpopularität).
- Ihr Unternehmen und ihre Produkte werden über Ihren Pressebericht in hochwertigen Presseportalen in den Suchmaschinen gut gefunden.
- Bei einigen Presseportalen werden die Presseartikel zusätzlich in die Datenbanken anderer Dienste eingestellt (Google-News).
- Manche Presseportale haben Kooperationen mit anderen Presseverzeichnissen, die Ihre Pressemeldung ebenfalls veröffentlichen.
Keine zeitlichen Grenzen!
Die Veröffentlichung ist zumeist zeitlich unbeschränkt. Die aufgenommenen Presseartikel verbleiben dauerhaft in den jeweiligen Portalen.
Keine Veränderungen möglich!
Nur wenige Betreiber bieten die Möglichkeit, dass erstellte Texte jederzeit durch den Autor verändert werden können.
Ist der Presseartikel erst mal veröffentlicht, hat man somit meist keine Chance mehr den Inhalt zu korrigieren.
Daher sollte man sich beim Schreiben genügend Zeit nehmen.
Beispiel für die Ansicht eines Presseportals:
Häufig sind Presseportale in eine Kategorienauswahl, eine Kurzbeschreibung neuer Presseberichte und manchmal auch in eine Liste an Orten und Regionen gegliedert.
Die Übersicht des Presseartikelbereichs besteht aus:
- dem Titel, welcher mit der Detailansicht des Eintrags verlinkt ist,
- einem kurzen Auszug aus dem Pressebericht,
- dem Datum der Veröffentlichung

Beispiele für Presseportale:
- openPR (das offene PR-Portal bietet aktuelle Pressemitteilungen und unterstützt Sie in Ihrer Pressearbeit.)
- „Online PR-Portal“ Online PR & Pressemitteilung als Seo-Konzept - Ihre Pressemitteilungen in den Medien kostenlos und effizient! (Pressedienst für Fachartikel und Pressenachrichten).
- firmenpresse.de Pressemeldungen und Fachartikel kostenlos veröffentlichen (kostenfreie Verteilung von Presseinformationen an ca. 137 Redaktionen) - einfach super!
- PERSPEKTIVE-MITTELSTAND (das Business- und Wissensportal für den Mittelstand)
Internetagentur München
Handart Eintragsdienst
Inhaberin
Patricia Lammer
| Telefon: | 0049 (89) 89 42 70 58 |
| Fax: | 0049 (89) 89 42 70 57 |
| Mail: | info@handart-eintragsdienst.de |
Informationen über Presseportale als PDF speichern
Weitere Informationen zu unseren Webverzeichnissen:
« Webverzeichnisse »
« Webkataloge »
« Branchenbücher »
« Kleinanzeigenmärkte »
« Artikelverzeichnisse »
« Bookmarkverzeichnisse »
« Erfahrungsberichte »
Internetagentur MÜnchen HANDART EINTRAGSDIENST 
